Die AGJ und die BAG der Landesjugendämter haben Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz formuliert. Die Handlungsempfehlungen sollen als Orientierungsrahmen dienen und erste Hinweise zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes für die örtliche Ebene der Kinder- und Jugendhilfe geben. Sie beinhalten Informationen zu Frühen Hilfen, zum Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen im Kinderschutz, zu Verfahrensvorgaben zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes, zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, zur Sicherstellung der Beratungsqualität und der Kontinuität bei Hilfe in Pflegeverhältnissen, zur Qualitätsentwicklung sowie zur Kinder- und Jugendhilfestatistik. Darüber hinaus sind die Informationen zu den Neuregelungen zur Betriebserlaubnis mit aufgenommen worden.
Die Empfehlung als PDF zum download gibt es hier: http://bit.ly/P0kBPR