Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Unterhaltsrecht

Eheliche und nicht eheliche Kinder müssen beim Unterhaltsrecht gleich behandelt werden. Das hat das Bundesverfassungsericht entschieden und die Bevorzugung geschiedener Mütter und Müttern von nicht ehelichen Kinder für verfassungswidrig erklärt.…

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